Lagerklasse (LGK)

Die deutsche Technische Regel 510 teilt Gefahrstoffe in Lagerklassen (LGK) ein. Die LGK beschreibt auf Basis der Gefahrstoffklassifizierung die Gefahreneigenschaften - allerdings nur unter dem Aspekt der Lagerung. Mittels einer (erstaunlich übersichtlichen) Tabelle lässt sich so feststellen, welche Stoffe mit welchen Stoffen zusammengelagert werden dürfen, welche nicht und welche mit Auflagen.

Nach EU-Recht müssen Sicherheitsdatenblätter für Gefahrstoffe, die in Deutschland vertrieben werden, die LGK angeben.

Die Lagerklassen weisen eine gewisse Analogie zu den Gefahrgutklassen auf. Leider wurden die ursprünglich mal in der TRGS 510 genutzten Bezeichnungen ersatzlos gestrichen. In der Ausgabe Jan. 2013 steht noch:

Siehe auch

Klassen