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lagerklasse

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Lagerklasse (LGK)

Die deutsche Technische Regel 510 teilt Gefahrstoffe in Lagerklassen (LGK) ein. Die LGK beschreibt auf Basis der Gefahrstoffklassifizierung die Gefahreneigenschaften - allerdings nur unter dem Aspekt der Lagerung. Mittels einer (erstaunlich übersichtlichen) Tabelle lässt sich so feststellen, welche Stoffe mit welchen Stoffen zusammengelagert werden dürfen, welche nicht und welche mit Auflagen.

Nach EU-Recht müssen Sicherheitsdatenblätter für Gefahrstoffe, die in Deutschland vertrieben werden, die LGK angeben.

Die Lagerklassen weisen eine gewisse Analogie zu den Gefahrgutklassen auf. Leider wurden die ursprünglich mal in der TRGS 510 genutzten Bezeichnungen ersatzlos gestrichen. In der Ausgabe Jan. 2013 steht noch:

  • LGK 1 - explosive Gefahrstoffe
  • LGK 2A - Gase (ohne Druckgaspackungen)
  • LGK 2B - Druckgaspackungen und Feuerzeuge
  • LGK 4.1A - sonstige explosionsgefährliche Gefahrstoffe
  • LGK 4.1B - entzündbare feste Stoffe
  • LGK 4.2 - pyrophore oder selbsterhitzungsfähige Gefahrstoffe
  • LGK 4.3 - Gefahrstoffe, die bei Berührung mit Wasser entzündbare Gase bilden
  • LGK 5.1A - stark oxidierende Gefahrstoffe
  • LGK 5.1B - oxidierende Gefahrstoffe
  • LGK 5.1C - Ammoniumnitrat/ ammoniumnitrathaltige Zubereitungen
  • LGK 5.2 - organische Peroxide und selbstzersetzliche Gefahrstoffe
  • LGK 6.1A - brennbare, akut toxische/ sehr giftige Gefahrstoffe
  • LGK 6.1B - nicht brennbare, akut toxische/ sehr giftige/ chronisch wirkenden Gefahrstoffe
  • LGK 6.1C - brennbare, akut toxische/ giftige/ chronisch wirkenden Gefahrstoffe
  • LGK 6.1D - nicht brennbare, akut toxische/ giftige/ chronisch wirkenden Gefahrstoffe
  • LGK 6.2 - ansteckungsgefährliche Stoffe
  • LGK 7 - radioaktive Stoffe
  • LGK 8A - brennbare ätzende Stoffe
  • LGK 8B - nicht brennbare ätzende Stoffe
  • LGK 9 - nicht besetzt
  • LGK 10 - brennbare Flüssigkeiten, die keiner anderen LGK zugeordnet sind
  • LGK 11 - brennbare Feststoffe, die keiner anderen LGK zugeordnet sind
  • LGK 12 - nicht brennbare Flüssigkeiten, die keiner anderen LGK zugeordnet sind
  • LGK 13 - nicht brennbare Feststoffe, die keiner anderen LGK zugeordnet sind
lagerklasse.1780999887.txt.gz · Zuletzt geändert: von admin