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Inhaltsverzeichnis
Klassifizierungscode
Der Klassifizierungscode gibt Auskunft über die Stoffeigenschaften von Gefahrgütern in codierter Form. Er findet sich u.a. im Kapitel 3.2 Tabelle A des ADR/ RID. So verbirgt sich hinter dem Klassifizierungscode CF1 ein ätzender, entzündbarer flüssiger Stoff.
Der Klassifizierungscode kann auch rekursiv genutzt werden. Bei Anwendung der Tabelle 1.1.3.6 (zur Ermittlung der Kennzeichnungspflicht) ist zur Berechnung des Punktewertes bei Gasen zwischen verdichteten und verflüssigten Gasen zu differenzieren. Da in der Praxis nicht immer ohne weiteres zu ermitteln ist, um was es sich handelt, kann der Klassifizierungscode herangezogen werden (Kapitel 3.2 Tabelle A i.V.m. Kapitel 2.2). Bei Chlor findet sich der Code „2TOC“. In den Klassifierungsvorschriften für Gase weist „2“ ein verflüssigtes Gas aus, während „TOC“ ein giftiges, brandförderndes, ätzendes Gas ausweist.
Der Klassifizierungscode ist Bestandteil der Angaben im Beförderungspapier bei Produkten der Klasse 1.
Bei der Beförderung von Druckgaspackungen wird der Code teils von Transportbeteiligten zusätzlich gefordert.
Code-Übersicht
Der Klassifizierungscode ist alpha-nummerisch und kann zwei oder mehr Stellen haben. So ergibt bei Gasen die Kombination „1A“ die Information „verdichtetes Gas, erstickend“.
Klasse 1
Der Klassifizierungs-Code für Explosivstoffe setzt sich zusammen aus der Unterklasse und der Verträglichkeitsgruppe; z.B. 1.4F.
Klasse 2
Gase werden unterteilt in:
- Verdichtetes Gas
- Verflüssigtes Gas
- Tiefgekühlt verflüssigtes Gas
- Gelöstes Gas
- Druckgaspackungen und Gefäße, klein, mit Gas (Gaspatronen)
- Andere Gegenstände, die Gas unter Druck enthalten.
- Nicht unter Druck stehende Gase, die besonderen Vorschriften unterliegen (Gasproben)
- Chemikalien unter Druck
- Adsorbiertes Gas
- A: Erstickend
- F: Entzündbar
- O: Oxidierend
- T: Giftig
- TC: Giftig, ätzend
- TF: Giftig, entzündbar
- TFC: Giftig, entzündbar, ätzend
- TO: Giftig, oxidierend
- TOC: Giftig, oxidierend, ätzend
Klasse 3
Entzündbare flüssige Stoffe werden unterteilt in:
- F1: Entzündbare flüssige Stoffe mit einem Flammpunkt von höchstens 60 °C
- F2: Entzündbare flüssige Stoffe mit einem Flammpunkt über 60 °C, die auf oder über ihren Flammpunkt erwärmt zur Beförderung aufgegeben oder befördert werden (erwärmte Stoffe)
- F3: Gegenstände, die entzündbare flüssige Stoffe enthalten
- FC: Entzündbare flüssige Stoffe, ätzend
- FT: Entzündbare flüssige Stoffe, giftig
- FT1: Entzündbare flüssige Stoffe, giftig
- FT2: Mittel zur Schädlingsbekämpfung (Pestizide)
- FTC: Entzündbare flüssige Stoffe, giftig, ätzend
- D: Desensibilisierte explosive flüssige Stoffe
Klasse 4.1
Entzündbare feste Stoffe werden unterteilt in:
- F1: Entzündbare feste Stoffe ohne Nebengefahr, organische Stoffe
- F2: Entzündbare feste Stoffe ohne Nebengefahr, organische Stoffe, geschmolzen
- F3: Entzündbare feste Stoffe ohne Nebengefahr, anorganische Stoffe
- F4: Gegenstände
- FO: Entzündbare feste Stoffe, entzündend (oxidierend) wirkend
- FT1: Entzündbare feste Stoffe, organisch, giftig
- FT2: Entzündbare feste Stoffe, anorganisch, giftig
- FC1: Entzündbare feste Stoffe, organisch, ätzend
- FC2: Entzündbare feste Stoffe, anorganisch, ätzend
- D: Desensibilisierte explosive feste Stoffe ohne Nebengefahr
- DT: Desensibilisierte explosive feste Stoffe, giftig
- SR1: Selbstzersetzliche Stoffe, für die keine Temperaturkontrolle erforderlich ist
- SR2: Selbstzersetzliche Stoffe, für die eine Temperaturkontrolle erforderlich ist (nicht zur Beförderung im Eisenbahnverkehr zugelassen)
- PM1: Polymerisierende Stoffe, für die keine Temperaturkontrolle erforderlich ist
- PM2: Polymerisierende Stoffe, für die eine Temperaturkontrolle erforderlich ist.
Klasse 4.2
Selbstentzündliche Stoffe werden unterteilt in:
- S1: Selbstentzündliche Stoffe ohne Nebengefahr, organische flüssige Stoffe
- S2: Selbstentzündliche Stoffe ohne Nebengefahr, organische feste Stoffe
- S3: Selbstentzündliche Stoffe ohne Nebengefahr, anorganische flüssige Stoffe
- S4: Selbstentzündliche Stoffe ohne Nebengefahr, anorganische feste Stoffe
- S5: Selbstentzündliche Stoffe ohne Nebengefahr, metallorganische Stoffe
- S6: Selbstentzündliche Stoffe ohne Nebengefahr, Gegenstände
- SW: Selbstentzündliche Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln
- SO: Selbstentzündliche oxidierende Stoffe
- ST1: Selbstentzündliche giftige Stoffe, organisch, flüssig
- ST2: Selbstentzündliche giftige Stoffe, organisch, fest
- ST3: Selbstentzündliche giftige Stoffe, anorganisch, flüssig
- ST4: Selbstentzündliche giftige Stoffe, anorganisch, fest
- SC1: Selbstentzündliche ätzende Stoffe, organisch, flüssig
- SC2: Selbstentzündliche ätzende Stoffe, organisch, fest
- SC3: Selbstentzündliche ätzende Stoffe, anorganisch, flüssig
- SC4: Selbstentzündliche ätzende Stoffe, anorganisch, fest
Klasse 4.3
Stoffe, die bei Berührung mit Wasser entzündbare Gase bilden, werden unterteilt in:
- W1: Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln, ohne Nebengefahr, flüssig
- W2: Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln, ohne Nebengefahr, fest
- W3: Gegenstände, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln, ohne Nebengefahr
- WF1: Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln, entzündbar, flüssig
- WF2: Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln, entzündbar, fest
- WS: Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln, selbsterhitzungsfähig, fest
- WO: Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln, entzündend (oxidierend) wirkend, fest
- WT1: Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln, giftig, flüssig
- WT2: Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln, giftig, fest
- WC1: Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln, ätzend, flüssig
- WC2: Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln, ätzend, fest
- WFC: Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln, entzündbar, ätzend.
Klasse 5.1
Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe werden unterteilt in:
- O1: Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe ohne Nebengefahr, flüssig
- O2: Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe ohne Nebengefahr, fest
- O3: Gegenstände, die entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe ohne Nebengefahr enthalten
- OC1: Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe, ätzend, flüssig
- OC2: Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe, ätzend, fest
- OF: Entzündend (oxidierend) wirkende feste Stoffe, entzündbar
- OS: Entzündend (oxidierend) wirkende feste Stoffe, selbsterhitzungsfähig
- OT1: Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe, giftig, flüssig
- OT2: Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe, giftig, fest
- OTC: Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe, giftig, ätzend.
- OW: Entzündend (oxidierend) wirkende feste Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln
Klasse 5.2
Organische Peroxide werden unterteilt in:
- P1: organische Peroxide, für die keine Temperaturkontrolle erforderlich ist
- P2: organische Peroxide, für die eine Temperaturkontrolle erforderlich ist (nicht zur Beförderung im Eisenbahnverkehr zugelassen)
Klasse 6.1
Giftige Stoffe werden unterteilt in:
- T1: Giftige Stoffe ohne Nebengefahr, organisch, flüssig
- T2: Giftige Stoffe ohne Nebengefahr, organisch, fest
T3 metallorganische Stoffe
T4 anorganische flüssige Stoffe
T5 anorganische feste Stoffe
T6 Mittel zur Schädlingsbekämpfung (Pestizide), flüssig
T7 Mittel zur Schädlingsbekämpfung (Pestizide), fest
T8 Proben
T9 sonstige giftige Stoffe
T10 Gegenstände
TF Giftige entzündbare Stoffe
TF1 flüssige Stoffe
TF2 flüssige Stoffe, die als Mittel zur Schädlingsbekämpfung (Pestizide) verwendet werden
TF3 feste Stoffe
TS Giftige selbsterhitzungsfähige feste Stoffe
TW Giftige Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase bilden
TW1 flüssige Stoffe
TW2 feste Stoffe
TO Giftige entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe
TO1 flüssige Stoffe
TO2 feste Stoffe
TC Giftige ätzende Stoffe
TC1 organische flüssige Stoffe
TC2 organische feste Stoffe
TC3 anorganische flüssige Stoffe
TC4 anorganische feste Stoffe
TFC Giftige entzündbare ätzende Stoffe
TFW Giftige entzündbare Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase bilden.