verlader
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Verlader
Mehr weniger immer das Gleiche, aber die verschiedenen Rechtsvorschriften warten durchaus mit wichtigen Details auf.
ADR
Gemäß ADR das Unternehmen, das Gefahrgut verlädt:
- ortsbewegliche Tanks
jeweils in/ auf ein Fahrzeug oder in einen Container
- Schüttgut-Container
jeweils in/ auf ein Fahrzeug.
RID
Gemäß RID das Unternehmen, das Gefahrgut verlädt:
jeweils in/ auf einen Wagen oder in einen Container
- Schüttgut-Container
- ein Straßenfahrzeug (welches selbst beladen ist)
jeweils in/ auf einen Wagen.
ADN
Gemäß ADN das Unternehmen, das Gefahrgut verlädt:
- ortsbewegliche Tanks
jeweils in/ auf ein Fahrzeug oder in einen Container
- Schüttgut-Container
jeweils in/ auf ein Schiff
Gemäß GGVSEB auch das Unternehmen, welches die Ware zur Verladung zur Verfügung stellt.
Zu den Pflichten des Verladers gehören u.a.:
- den Fahrzeugführer nachweislich auf das Gefahrgut hinweisen (nicht gleichzusetzen mit dem Beförderungspapier)
- keine Übergabe beschädigter Versandstücke
- Beachtung der Ladungssicherungsvorschriften
- Sichtkontrolle der Beförderungseinheit
- Sichtkontrolle der ADR-Bescheinigung
verlader.1737981934.txt.gz · Zuletzt geändert: 2025/01/27 13:45 von admin