Inhaltsverzeichnis

Klassen

Oberbegriff für verschiedene Einstufungssysteme. Die einzelnen Systeme sind in der Regel nicht oder nur unzureichend untereinander harmonisiert.

Gefahrgut

Das Gefahrgutrecht (ADR/ RID/ ADN/ IMDG-Code/ IATA-DGR ) teilt Gefahrgüter in die Klassen 1 bis 9 ein, um die jeweils gefährlichste Eigenschaft beim Transport zu beschreiben. Woraus spannenderweise 13 Klassen entstehen:

Eine detailliertere Übersicht finden Sie unter → Gefahrzettel.

Das Gefahrgutrecht unterteilt Sprengstoffe zudem in Unterklassen, siehe auch → Explosion.

Nach der Einteilung in Klassen (Hauptgefahr) erfolgt u.U. eine weitere Einstufung der Nebengefahren. Haupt- und Nebengefahr müssen u.a. als Gefahrzettel auf der Verpackung angebracht werden und weisen bei Zwischenfällen auf die wichtigsten Eigenschaften des Gutes hin. Ferner sind Haupt- und Nebengefahr Bestandteil der Klassifizierung, wie sie im Beförderungspapier angegeben werden muss.

Siehe auch

Klassifizierung

Klassifizierungscode.

Flammpunkt (Flp)


In eigener Sache

Die Dienstleistung der Klassifizierung von Gefahrgütern bieten wir Ihnen hier an.


Sprengstoff

Das Sprengstoffrecht unterteilt Explosivstoffe ebenfalls nach Klassen bzw. Kategorien:

Das Gefahrgutrecht unterteilt Sprengstoffe zudem in Unterklassen ein. Die gesamte Klassifizierung von Sprengstoffen muss übrigens durch eine Behörde erfolgen. Für den Umgang muss in Deutschland zudem teilweise ein → Sprengstoffbefähigungsschein vorliegen.

Gefahrstoff

Das Gefahrstoffrecht teilt nicht in Klassen ein, sondern betrachtet einfach alle Stoffeigenschaften. Für die Lagerung nutzt Deutschland allerdings „Lagerklassen“ (s.u.).

Lagerklassen

Einteilung von Gefahrstoffen gemäß der TRGS 510 in → Lagerklassen anhand der Gefahreneigenschaften. Teilweise analog zum Gefahrgutrecht.

Brandklassen

Einteilung nach Art der brennbaren Stoffe. Siehe → Brandklassen

Wassergefährdungsklasse

Deutsches System zur Beurteilung der Wassergefährdung. Siehe → Wassergefährungsklasse.