Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


klassen

Dies ist eine alte Version des Dokuments!


Klassen

Oberbegriff für verschiedene Einstufungssysteme. Die einzelnen Systeme sind in der Regel nicht oder nur unzureichend untereinander harmonisiert.

Gefahrgut

Das Gefahrgutrecht (ADR/ RID/ ADN/ IMDG-Code/ IATA-DGR ) teilt Gefahrgüter in die Klassen 1 bis 9 ein, um die jeweils gefährlichste Eigenschaft beim Transport zu beschreiben. Woraus spannenderweise 13 Klassen entstehen:

Eine detailliertere Übersicht finden Sie unter → Gefahrzettel.

Das Gefahrgutrecht unterteilt Sprengstoffe zudem in Unterklassen, siehe auch → Explosion.

Nach der Einteilung in Klassen (Hauptgefahr) erfolgt u.U. eine weitere Einstufung der Nebengefahren. Haupt- und Nebengefahr müssen u.a. als Gefahrzettel auf der Verpackung angebracht werden und weisen bei Zwischenfällen auf die wichtigsten Eigenschaften des Gutes hin. Ferner sind Haupt- und Nebengefahr Bestandteil der Klassifizierung, wie sie im Beförderungspapier angegeben werden muss.

Siehe auch

In eigener Sache

Sprengstoff

Das Sprengstoffrecht unterteilt Explosivstoffe ebenfalls nach Klassen bzw. Kategorien:

  • Kategorie F
    • F1: Feuerwerkskörper sehr geringerer Gefahr
    • F2: Feuerwerkskörper geringerer Gefahr
    • F3: Feuerwerkskörper mittlerer Gefahr
    • F4: Feuerwerkskörper größerer Gefahr
  • Kategorie T
    • T1: Pyrotechnische Gegenstände für Bühne und Theater
    • T2: Pyrotechnische Gegenstände für Bühne und Theater
  • Kategorie P
    • P1: Pyrotechnische Gegenstände geringerer Gefahr
    • P2: Pyrotechnische Gegenstände größerer Gefahr
  • Kategorie S
    • S1: Pyrotechnische Gegenstände geringerer Gefahr
    • S2: Pyrotechnische Gegenstände größerer Gefahr
  • Klasse I: Wettersprengstoff/ Wettersprengschnüre (geringe Gefahr)
  • Klasse II: Wettersprengstoff/ Wettersprengschnüre (sehr geringe Gefahr)
  • Klasse III: Wettersprengstoff/ Wettersprengschnüre (äußerst geringe Gefahr)

Das Gefahrgutrecht unterteilt Sprengstoffe zudem in Unterklassen ein. Die gesamte Klassifizierung von Sprengstoffen muss übrigens durch eine Behörde erfolgen. Für den Umgang muss in Deutschland zudem teilweise ein → Sprengstoffbefähigungsschein vorliegen.

Gefahrstoff

Das Gefahrstoffrecht teilt nicht in Klassen ein, sondern betrachtet einfach alle Stoffeigenschaften. Für die Lagerung nutzt Deutschland allerdings „Lagerklassen“ (s.u.).

Lagerklassen

Einteilung von Gefahrstoffen gemäß der TRGS 510 in → Lagerklassen. Teilweise analog zum Gefahrgutrecht.

Brandklassen

klassen.1780997552.txt.gz · Zuletzt geändert: von admin